1. Der Mietvertrag über das darin benannte Ferienobjekt wird von uns, der Wedell GmbH & Co.KG, mit Ihnen im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers des Ferienobjektes abgeschlossen. Der Eigentümer ist Ihr Vermieter. Unsere Vermittlungsleistung erbringen wir auf Kosten des Vermieters. Wir sind kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Wir sind bevollmächtigt, für den Vermieter alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Angaben zum Ferienobjekt im Mietvertrag haftet ausschließlich der Vermieter, nicht wir.
2. Der Mietvertrag kann von Ihnen nach Maßgabe des Folgenden mittels schriftlicher Erklärung gekündigt werden:
In einer Zeit bis zu sechs Monaten vor Mietbeginn ohne Zahlungsverpflichtung;
in einer Zeit bis zu vier Monaten vor Mietbeginn unter der Bedingung Ihrer Übernahme einer Zahlungsverpflichtung von 60 % der Miete;
in einer Zeit von weniger als vier Monaten bis 8 Tage vor dem Mietbeginn unter der Bedingung Ihrer Übernahme einer Zahlungsverpflichtung von 80 % der Miete;
in einer Zeit ab 7 Tagen vor Mietbeginn unter der Bedingung Ihrer Übernahme einer Zahlungsverpflichtung von 100 % der Miete.
Für die Einhaltung der vorstehenden Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei uns maßgeblich. Auf die von Ihnen mit der Kündigung übernommene Zahlungsverpflichtung werden zu Ihren Gunsten die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Ferienobjekts angerechnet. Für den Fall, dass Sie das Ferienobjekt nicht kündigen, jedoch auch nicht beanspruchen, bleiben Sie zur Entrichtung der Miete verpflichtet. Auf diese Zahlungsverpflichtung werden zu Ihren Gunsten ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer etwaigen, anderweitigen Vermietung des Ferienobjekts angerechnet. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3. Den Schlüssel für das Ferienobjekt erhalten Sie am Anreisetag in unserem Büro in Keitum in der Regel ab 16.00 Uhr, die Anreisezeit kann sich unter besonderen Umständen bis maximal 18:00 Uhr hinauszögern. Nach unseren Bürozeiten (einzusehen auf unserer Homepage) bekommen Sie den Schlüssel über unseren Schlüsselsafe in Keitum. Die Aushändigung des Schlüssels setzt eine vollständige Bezahlung im Vorfeld voraus.
4. Soweit uns die Gemeinden per Satzung verpflichten, die Kurabgabe bei Ihnen einzuziehen, erhalten Sie von uns für jede volljährige Person bei Ihrer Anreise eine Kurkarte. Bitte geben Sie etwaige Plastikkurkarten bei Ihrer Abreise wieder in unserem Büro in Keitum ab.
5. Pro buchende Person (ausgenommen Babys bis 3 Jahre) stellen wir Ihnen einmalig ein Wäschepaket kostenfrei zur Anreise zur Verfügung. Auf Wunsch kann auch ein Kinderhochstuhl, sowie ein Kinderbett pro Baby kostenfrei mitbestellt werden, solange der Vorrat reicht. Weitere Wäschepakete können gegen eine Gebühr bereit gestellt werden.
6. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Ferienobjektes und des Inventars, einschließlich solcher des Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Ferienobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
7. Das Ferienobjekt darf nur mit der von Ihnen bei der Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Anzugeben sind alle Personen ab 3 Jahren. Im Übrigen darf das Ferienobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.
8. Der Aufenthalt von Haustieren im Ferienobjekt ist untersagt, sofern keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Das Rauchen im Ferienobjekt kann durch den Mietvertrag ausgeschlossen sein. Die Vorgaben sind dringend zu beachten, weil Folgemietern ausdrücklich zugesichert wird, dass sich in dem Ferienobjekt keine Haustiere aufgehalten haben bzw. dort nicht geraucht wurde. Für alle an den Vermieter oder uns im Falle Ihrer Zuwiderhandlung herangetragenen Forderungen haben Sie einzustehen.
9. Sämtliche Schlüssel für das Ferienobjekt sind am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr in unserem Büro in Keitum abzugeben. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe sämtlicher Schlüssel haften Sie für jede Nacht der Verspätung auf eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete. Ferner haften Sie für alle daraus folgenden nutzlosen Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch Schadensersatzforderungen der Folgemieter auf Grund einer verspäteten Überlassung des Ferienobjektes. Erfolgt die Rückgabe sämtlicher Schlüssel trotz Aufforderung nicht, ist der Vermieter berechtigt, auf Ihre Kosten die Türschlösser austauschen zu lassen.
10. Das Ferienobjekt ist von Ihnen bei Abreise in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein; Mülleimer entleert; Geschirr abgewaschen; Elektrogeräte ausgeschaltet; sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, Ihnen unseren diesbezüglichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
11. Falls Ihnen im Ferienobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung steht, verpflichten Sie sich, jedwede rechtswidrige Handlung zu unterlassen und keine rechtswidrigen Inhalte aufzurufen. Für den Fall des Verstoßes hiergegen, haften Sie für alle Folgen und stellen uns und den Vermieter diesbezüglichen Ansprüchen frei.
12. Wir und der Vermieter haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
13. Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Ferienobjektes entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Ferienobjekts (sog. Fußleistenmaß, keine DIN-Fläche).
14. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser Bedingungen, sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.
15. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.
16. Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitschlichtung (OS) bereit: Der Vermieter ist nicht bereit, an Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Sollten Sie zu diesem Vertrag eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung über den Versicherungsombudsmann e. V. (Schlichtungsstelle) abgewickelt werden:
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de